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   LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12   

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https://dejure.org/2013,5577
LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.02.2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 2 O 159/12 (https://dejure.org/2013,5577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bedingter Vorsatz, billigend Inkauf nehmen, Eventualvorsatz, Geschäftsführer, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Mehrere Geschäftsführer, Verschulden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten eines GmbH-Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 266 a StGB ist ferner, dass die Abführung der Beiträge der Gesellschaft möglich war (vgl. BGHZ 133, 370 m. w. N.).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Es verbleiben jedoch Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99, zitiert nach juris Rn 14, 17 m. w. N.).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Eine vorsätzliche Verletzung dieser Überwachungspflichten hat die insofern darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00, zitiert nach juris Rn 14) nicht hinreichend vorgetragen.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 135/03

    Abführung von Arbeitgeberanteilen durch die GmbH: Überwachungspflichten des

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12
    Insofern besteht die Pflicht, das Wirken des kaufmännischen Geschäftsführers dahin zu überprüfen, ob und dass aus den liquiden Mitteln der GmbH zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, da sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten vorrangig zu erfüllen sind (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.2004, 24 U 135/03, zitiert nach juris Rn. 26 ff.).
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